Wissenschaftler sind verpflichtet, sich an die "Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" zu halten und sich vorbildlich zu verhalten.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der 狗万app足彩
Wenn Sie von einem Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens betroffen sind oder Ihnen ein solcher Fall bekannt geworden ist, stehen Ihnen folgende Ombudspersonen in Hohenheim oder als bundesweite Ansprechpartner zur Verfügung.
Beratung an der 狗万app足彩
Folgende Personen wurden vom Senat der Universit?t als Ombudspersonen der 狗万app足彩 bestellt und sind automatisch auch Mitglieder der bundesweiten Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft:
- Prof. Dr. Michael Schramm (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Andreas Schaller (Ombudsperson)
- Prof. Dr. Ellen Kandeler (stellv. Ombudsperson)
Die Ombudspersonen beraten Personen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren. Sie beraten auch Personen, die dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sind. Informiert eine Person über das wissenschaftliche Fehlverhalten einer anderen Person, sollen die Ombudspersonen jeweils nur eine Seite beraten. Eine Ombudsperson wird vertreten, wenn sie für l?ngere Zeit verhindert, ausgeschlossen oder befangen ist.
Ombudspersonen unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Informationen, von denen eine Ombudsperson nur Kenntnis erlangt haben kann, weil sich Personen, die sich dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens ausgesetzt sehen, ihr anvertraut haben, werden grunds?tzlich nur mit Zustimmung der Betroffenenweitergegeben.
Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Weitergabe der anvertrauten Informationenerforderlich ist, um von der 狗万app足彩, ihren Mitgliedern oder Dritten einen erheblichen Schaden abzuwenden.
Bundesweiter Ombudsman für die Wissenschaft
Beim Ombudsman für die Wissenschaft handelt es sich um ein Gremium, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzt wird. Das ehrenamtlich t?tige Gremium steht allen Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer m?glichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben (?Whistleblower“) und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.
Im Promotionsbetreuungsverh?ltnis kann es zu Konflikten kommen, die den Fortgang der Arbeit an der Dissertation verz?gern, den erfolgreichen Abschluss der Promotion gef?hrden oder auch zum Abbruch des Promotionsvorhabens führen k?nnen.
Die Fakult?ten der 狗万app足彩 stellen daher ihren Promovierenden und den Betreuenden vertrauliche Ansprechpersonen als Beratungs- und Vermittlungsstelle in Konfliktf?llen zur Verfügung. Betroffene wenden sich entweder direkt an die Ombudspersonen oder nehmen für eine Beratung zun?chst Kontakt mit der Graduiertenakademie auf.
Ombudspersonen für die Promovierenden und ihre Betreuenden
Fakult?t A | Fakult?t N | Fakult?t W |
Prof. Dr. Enno Bahrs Prof. Dr. Joachim Müller | Prof. Dr. Nanette Str?bele-Benschop Prof. Dr. Artur Pfitzner | Prof. Dr. Ulrich Palm Prof. Dr. Alfonso Sousa-Poza |
Verfahrensweise
1. Kontaktaufnahme mit einer Ombudsperson aus der zugeh?rigen Fakult?t |
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2. Initiierung einer Aussprache |
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- Eine Ombudsperson begleitet den Prozess der Konfliktbearbeitung, ohne selbst Partei zu ergreifen oder als Schiedsrichter zu agieren.
- Konfliktparteien (Promovierende und Betreueende) werden bei der Suche nach gemeinsamen L?sungswegen unterstützt, ohne dass die Ombudsperson selbst in das Betreuungsverh?ltnis eingreift.
- Alle vorgetragenen Anliegen werden grunds?tzlich vertraulich behandelt.
- Das gesamte Prozedere ist gebührenfrei.
- In Anfechten auf dem Rechtsweg ist ausgeschlossen, ebenso ein Weiterleiten an eine andere Instanz
- Zust?ndigkeiten, wie etwa die der Promotionsausschüsse aller drei Fakult?ten oder die der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bleiben hiervon ausgeschlossen.