Corona: FAQ zur aktuellen Lage

In der aktuellen Situation kommt es zu vielen ?nderungen im Ablauf der Universit?t. Allgemeine Regelungen müssen angepasst, 狗万app足彩 verschoben und Semesterplanungen ge?ndert werden.
Das wirft viele Fragen auf - hier finden sich die Antworten. Alles auf einen Blick!

FAQs für Studierende und Studieninteressierte

Die 狗万app足彩 für das Wintersemester sind:

  • Vorlesungsbeginn 2. November 2020
  • Vorlesungsende 13. Februar 2021

Die Bl?cke beginnen ebenfalls am 2. November 2020 und enden am 5. M?rz 2021. Die semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen müssen in 13 statt 14 Wochen abgehalten werden, die Blockdauer von jeweils 4 Wochen pro Block wird nicht ver?ndert. Die Curricula der 狗万app足彩 werden nur in unvermeidlichen F?llen ge?ndert.

Aktuelle und gem?? Prüfungsordnung bindende Informationen zu den Modulen und Lehrveranstaltungen werden über ILIAS bereitgestellt. Verantwortlich hierfür sind die jeweiligen Modulverantwortlichen. Aufgrund des rein digitalen Unterrichtes wird empfohlen, Passw?rter für Lehrunterlagen über ILIAS sofort zug?ngig zu machen oder vorzugsweise keinen Passwortschutz einzuführen.

Alle Lehrveranstaltungen au?er Prüfungen, Praxisveranstaltungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren müssen in allen Semestern online stattfinden. Dies ist eine rechtliche Vorgabe durch die Corona-Verordnung und somit bindend. Die Regelung gilt vorerst bis 31. Januar 2021.

S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss. Unaufschiebbare T?tigkeiten, die der akademischen Ausbildung dienen, begründen nun aber auch in den Zeiten der erweiterten Ausgangsbeschr?nkung zwischen 20 Uhr und 5 Uhr eine Ausnahme. Das Kriterium ?unaufschiebbar“ ist jedoch sehr restriktiv zu verstehen.

Bei Pr?senz-Veranstaltungen ist der Mindestabstand einzuhalten. Die Anwesenheit wird dokumentiert, das Hygienekonzeptes wird überall umgesetzt und dies auch überwacht.

Was im Einzelnen bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen zu beachten ist, erl?utern

In der Regel erfolgt die Anmeldung zu Pr?senzveranstaltungen über ILIAS (nicht HohCampus). Bitte informieren Sie sich bei dem zust?ndigen Dozenten, wie das Anmeldeverfahren für seine Veranstaltung abl?uft.

Mit dem Grundgedanken Lehre On Campus UND digital bietet die 狗万app足彩 im Wintersemester 2020/21 in nahezu allen 狗万app足彩n und Fachsemestern verl?sslich ein vollwertiges online Semester an, das vollst?ndig durchstudierbar und qualitativ hochwertig ist. Zus?tzlich waren ursprünglich Pr?senzveranstaltungen in den 狗万app足彩n und Semestern geplant, in denen diese erforderlich, besonders nützlich und auch m?glich sind. Seit November 2020 sind die Pr?senzveranstaltungen allerdings für alle Semester aufgrund der Corona-Verordnung auf Prüfungen, Praxisveranstaltungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren beschr?nkt.

Für das vollwertige online Semester gibt es ein – soweit m?glich – vollst?ndiges Angebot an asynchron verfügbaren digitalen Lehrangeboten zu den Lehrinhalten der deutschen und englischen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahl-Module, die ein selbstst?ndiges Lernen und Studieren von zu Hause aus erm?glichen. Eine Ausnahme hiervon sind Praktika, praktische ?bungen und Exkursionen, sofern sie nicht durch digitale Angebote ersetzt werden und nur in Pr?senz stattfinden k?nnen.

Das digitale Angebot wird weitestgehend asynchron angeboten, was auch eine Aufzeichnung einer in Pr?senz gehaltenen Veranstaltung beinhalten kann.

Das Sprachenzentrum bietet auch im Wintersemester 2020/21 eine Vielzahl von Sprachkursen an. Diese finden weiterhin komplett online statt. Die Mediothek bleibt bis auf Weiteres geschlossen, auch Sprechstunden (Sekretariat, Lektorinnen, usw.) vor Ort sind derzeit nicht m?glich. Die Kurse starteten am 2. November 2020. Mehr Infos

Ja. Auch im Wintersemester 2020/21 bietet die 狗万app足彩 neben den F.I.T.-Kursen eine zus?tzliche M?glichkeit an, Schlüssel- und Zusatzqualifikationen zu erwerben und dafür ECTS-Punkte zu bekommen. Dies ist durch die Teilnahme an Online-Zertifikatskursen (Learning Paths) der LinkedIn Learning Plattform m?glich.

In den Rubriken Business, Kreativit?t und Technik (IT) stehen über die sogenannten Learning Paths ca. 140 Online-Kurse zum Selbststudium zur Verfügung. Jeder Learning Path besteht aus verschiedenen Video-Tutorials, die in einer bestimmten Reihenfolge belegt werden müssen und mit einem Zertifikat abschlie?en. Der Stundenumfang betr?gt zwischen 8 und 40 Stunden pro Kurs. Die ECTS-Vergabe geht von 0,5 - max. 3 ECTS-Punkten. Nutzen Sie die Learning Paths auch dazu Ihr berufliches Profil zu sch?rfen!

Das Angebot ist für Studierende der 狗万app足彩 kostenfrei. Weitere Infos

Die Prüfungszeitr?ume finden Sie bei den Semesterterminen: Mehr Infos

Mündliche Prüfungen k?nnen unter Gew?hrleistung des Infektionsschutzes stattfinden. Aktuell sind mündliche Prüfungen mit bis zu 4 Prüflingen vor Ort erlaubt. Sie sollten in speziell eingerichteten Prüfungsr?umen stattfinden. S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss.

Detaillierte Informationen zur Durchführung von mündlichen Prüfungen vor Ort sind der Handreichung mündliche Prüfungen zu entnehmen.

Derzeit sind alle schriftlichen Prüfungen unter Einhaltung des Hygienekonzeptes erlaubt. Sie sollen in speziell dafür eingerichteten Prüfungsr?umen stattfinden. Details zur Durchführung sind der Handreichung Gruppenprüfungen und Klausureinsichten zu entnehmen. Schriftliche Kleinstprüfungen mit bis zu 5 Personen (inkl. Prüfer) k?nnen weiter wie bisher selbstorganisiert in eigener Verantwortung im eigenen Fachgebietsraum durchgeführt werden.

S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss.

Umfassende Online-Prüfungen sind absehbar mit gro?en Schwierigkeiten verbunden. So existieren derzeit kaum rechtskonforme M?glichkeiten zur Online Prüfung. Daher ist – wo m?glich und vertretbar - ein Wechsel des Prüfungsformates innerhalb der bestehenden M?glichkeiten und/oder die rechtskonforme Einführung digitaler Prüfungsformate anzustreben. Das neue Format muss die vom Studiengang geforderten fachlichen Kenntnisse und Kompetenzen der Studierenden in vergleichbarer Weise erfassen.

Alle ?nderungen des Prüfungsformats werden in Modulübersichten in der Lehrveranstaltungsbeschreibung aktualisiert, gegebenenfalls - bei wesentlichen ?nderungen - von Studienkommission/Studiendekan und – wenn n?tig – auch vom Dekan genehmigt. Eine Beratung hinsichtlich des Vorliegens einer wesentlichen ?nderung kann bei der Stabsstelle Weiterentwicklung der Lehre (WL@uni-hohenheim.de) angefragt werden.

Eine ?nderung des Prüfungsformats muss den Studierenden sp?testens 3 Wochen vor der Prüfung bekanntgegeben werden.

Die Anmeldung zu den Prüfungen im ersten Prüfungszeitraum des Wintersemesters war bis zum 17.12.2020 m?glich.

Für den zweiten Prüfungszeitraum ist eine Anmeldung bis sieben Tage vor der Prüfung m?glich.

Sie k?nnen sich bis 7 Tage vor der Prüfung von dieser abmelden.

Danach ist bis vor der Prüfung ein Rücktritt aufgrund der besonderen Umst?nde der Corona-Pandemie ohne weitere Darlegungen m?glich: beantragen Sie diesen Rücktritt unter Berufung auf die besonderen Umst?nde beim Prüfungsamt (E-Mail ausreichend).

ACHTUNG: für diesen Rücktritt gilt die übliche Antragsfrist bis sieben Tage nach der Prüfung nicht! Der Antrag muss sp?testens am Prüfungstag vor dem Beginn der Prüfung beim Prüfungsamt eingehen. Darüber hinaus gelten die normalen Rücktrittsregelungen (gesundheitliche Gründe mit Attest oder andere triftige Gründe).

Doch, Sie dürfen in diesem Ausnahmefall trotz des Kontakts Prüfungen ablegen. In diesem Fall gilt das Betretungsverbot nicht. Sie müssen jedoch rechtzeitig gegenüber dem Prüfungsamt erkl?ren, dass bei Ihrer T?tigkeit im Gesundheitswesen alle einschl?gigen Schutzvorschriften vor Ort eingehalten werden. Diese müssen Sie konkret benennen. Im Idealfall legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vor. Senden Sie die Erkl?rung bzw. Bescheinigung an pa-online@verwaltung.uni-hohenheim.de.

Für alle eingeschriebenen Studierenden wurden die folgenden Fristen für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 um jeweils ein Semester verl?ngert:

  • Orientierungsprüfung
  • Zwischenprüfung
  • Studienabschluss

Wer also im Sommersemester schon eingeschrieben war erh?lt zwei Semester Fristverl?ngerung; wer nur im Wintersemester eingeschrieben ist, erh?lt ein Semester Fristverl?ngerung für die oben genannten Fristen.

Wenn Sie wegen der Sonder-Situation im Sommersemester 2020 und des Wintersemesters 2020/21 noch nicht alle Zulassungsvoraussetzung für Ihre Abschluss-Arbeit erfüllen, kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.

Stellen Sie also einen Antrag über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden wollen und die Zulassungsvoraussetzung noch nicht erfüllen.

Die Universit?t verbietet Ihnen keine Auslandspraktika. Für alle Konsequenzen, die aus dem Auslandspraktikum resultieren, sind Sie allerdings selbstverantwortlich. 

Ja, solange das Besch?ftigungsverh?ltnis weiter besteht wird Ihnen das Praktikum angerechnet. Auch im Home-Office.

Nein, bereits abgeleistete Wochen behalten ihre Gültigkeit. Es müssen dann nur noch die fehlenden Tage bzw. Wochen nachgeholt werden. Bitte nehmen sie im konkreten Einzelfall Kontakt mit dem Praktikantenamt auf um ihre Situation zu kl?ren.

Alle Master-狗万app足彩
Für Bewerbungen zum Studium im Wintersemester 2020/2021 in Masterstudieng?ngen endet die Frist zum Nachweis eines Bachelorabschlusses am 15.02.2021.

Master Wirtschaftsp?dagogik
Für die Praktika im Master Wirtschaftsp?dagogik gilt: Die Frist zur Erbringung von Nachweisen über Pflichtpraktika aus wirtschaftsp?dagogischen Bachelorstudieng?ngen endet am 15.02.2021.

Die Bewerbungsunterlagen k?nnen bei der Online-Bewerbung hochgeladen oder per E-Mail an die 狗万app足彩 geschickt werden. Bitte schicken Sie die Unterlagen nicht zus?tzlich per Post.

Ausführliche Informationen zur Bewerbung in ein h?heres Fachsemester

An der 狗万app足彩 gilt auf dem gesamten Campusgel?nde Maskenpflicht – wobei es jedoch Ausnahmen gibt.

Für alle Personen gilt:

Abgelegt werden darf die Maske w?hrend des Essens und Trinkens (beispielsweise kurz w?hrend Prüfungen) und im Au?enbereich, wenn der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann. Die 狗万app足彩 schildert bestimmte ?Brennpunkte“ aus, an denen die Maskenpflicht explizit angeordnet ist. Das ist insbesondere am wichtigsten Hohenheimer Knotenpunkt, im Bereich zwischen Bio-Geb?ude / Audimax / Mensa der Fall, ebenso auch in den Wartebereichen vor den Geb?uden. Die Maskenpflicht gilt zus?tzlich zum Mindestabstand von 1,5 Metern.

Für Studierende gilt:
Die Maskenpflicht gilt auch in Vorlesungen, in Prüfungen, an Lernpl?tzen in der Bibliothek und in noch auszuweisenden Lernr?umen – sie gilt jedoch nicht bei  mündlichen Prüfungen, da es hier auf einen Gesamteindruck ankommt.

Für Lehrende gilt:
Allgemeine Maskenpflicht, au?er w?hrend Sie an Ihrem Platz im H?rsaal vor der Gruppe stehen. Denn dort ist bereits ein gr??erer Abstand vorgesehen und durch Markierungen am Boden gekennzeichnet, zudem würde die Sprachverst?ndlichkeit mit Maske zu sehr leiden.

Für alle Besch?ftigten und Forschenden gilt:

Keine Maskenpflicht an Ihrem eigenen Arbeitsplatz, insbesondere wenn Sie allein im Raum sind, aber auch bei mehreren Personen im Raum auf der Basis der gültigen Gef?hrdungsbeurteilung. Befindet sichder Arbeitsplatz in einem Bereich, wo Publikumsverkehr m?glich ist (z.B. Sekretariat, Gesch?ftszimmer, Paketausgabe, Werkst?tten), besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn Besuchervor Ort sind, selbst wenn die Abst?nde eingehalten werden.

Bei Besprechungen, Bewerbungsgespr?chen, Schulungen etc. darf w?hrend des Sprechens die Maske abgenommen werden, solange der Abstand von 3 m face-to-face zu anderen gewahrt ist. Es wird jedoch empfohlen, hierauf weitestgehend zu verzichten,

Auf Dienstfahrten gilt für alle Insassen au?er dem Fahrer Maskenpflicht.
Auch weiterhin gilt natürlich: Personen mit entsprechendem Attest sind generell von der Maskenpflicht befreit.

Für jeden Besch?ftigten hat die Universit?t bereits jeweils zwei Community-Masken beschafft und verteilt. Zur künftigen Bereitstellung von Masken, etwa auch für neue Besch?ftigte, werden in Kürze Informationen auf der Webseite des Campusservice bereitstehen. Studierenden darf die Universit?t leider keine Masken zur Verfügung stellen, sie müssen ihre eigenen Masken mitbringen.

Normalerweise kann ein Urlaubssemester nur für Aktivit?ten beantragt werden, die einen inhaltlichen Bezug zum Studium haben. In der aktuellen Situation k?nnen auch Beurlaubungen ohne Bezug zum Studium genehmigt werden, wenn es sich um (auch bezahlte) T?tigkeiten in Bereichen handelt, in denen durch die Corona-Pandemie Unterstützung erforderlich oder sinnvoll ist.

Ansonsten gelten die regul?ren Regelungen für eine Beurlaubung.

Die Zentral- und die Bereichsbibliothek sind seit dem 16.12.20 aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen.

Seit 11.1.2021 ist jedoch die Ausleihe von Medien (Bestell- und Abholservice) im Rahmen der Hygienekonzepte wieder m?glich, also die Abholung bestellter Medien und die Rückgabe. Insbesondere die Ausgabe der Medien muss innerhalb fester Zeitfenster organisiert werden, um Schlangenbildung zu vermeiden. Genaue Infos finden Sie auf den Seiten des KIM.

Weiterhin NICHT m?glich ist die Nutzung von Leses?len oder Lernr?umen.

Für Fragen erreichen Sie die Bibliotheken per E-Mail: kim-bib@uni-hohenheim.de

Besch?ftigte:
Wer wegen Corona ein Kind oder ein erwachsenes Kind mit Behinderung zu betreuen hat, ohne selbst erkrankt zu sein, kann im Home-Office arbeiten oder ein Zeitguthaben abbauen. Wenn dies nicht (mehr) m?glich ist, k?nnen Sie unbezahlten Urlaub nehmen. M?glicherweise haben Sie dann Anspruch auf eine Entsch?digungen des Verdienstausfalls. Das gilt für die Zeiten, in denen die Schule oder Kita sonst offen w?re, also nicht in Schlie?- oder Ferienzeiten, sowie nur für Kinder bis 12 Jahre. Bitte wenden Sie sich an die Leitung der Personalabteilung.

N?here Informationen dazu finden Sie in den FAQs des Landesregierung.

Der Bund hat au?erdem angekündigt, zehn zus?tzliche Tage Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil bzw. 20 Tage für Alleinerziehende gew?hren zu wollen. Dieser Anspruch soll auch für die Betreuung von Kindern zu Hause gelten, wenn Schulen und Kitas wegen der Pandemie geschlossen sind.

Studierende im Abschlussjahr
Die Notbetreuung für Kinder wurde zum 11.1.2021 ausgeweitet: Auch alle Studierenden, die ihren Abschluss im Jahr 2021 anstreben, k?nnen sie nun in Anspruch nehmen.

Corona-Notfonds der 狗万app足彩 für internationale Vollzeit-Studierende (Nicht-EU)
Die 狗万app足彩 hat erneut einen Notfonds aufgelegt, um internationalen Studierenden, die aufgrund der Studiengebühren in H?he von 1.500 Euro ohnehin besonders belastet sind und die nun aufgrund des aktuellen ?Lock-down“ ohne eigenes Verschulden in finanzielle Not geraten sind, die Konzentration auf das Studium zu erm?glichen.

Bewerbungsberechtigt sind studiengebührenpflichtige internationale Vollzeit-Studierende aus Nicht-EWR-Staaten, die in einem regul?ren Bachelor- oder Master-Studiengang an der 狗万app足彩 eingeschrieben sind. Studierende mit Staatsbürgerschaft eines Schwellen- und Entwicklungslandes werden bevorzugt behandelt. Vorausgesetzt werden gute Studienleistungen und finanzielle Bedürftigkeit. Einzureichen sind eine Begründung der finanziellen Bedürftigkeit (max. 1 Seite) sowie ein aktueller Studienkontenauszug. Zuschüsse werden einmalig für das Wintersemester 2020/21 in H?he vorauss. 500 Euro vergeben.


BMBF ?berbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Zuschusskomponente der ?berbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bis zum Ende des Wintersemesters (bis einschlie?lich M?rz) wieder eingesetzt. Die ?berbrückungshilfe k?nnen in- und ausl?ndische Studierende beantragen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit k?nnen zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Es ist jeweils eine Antragstellung für jeden neuen Monat m?glich. Mehr Infos

KfW-Studienkredit für Studierende in pandemiebedingter Notlage

Der KfW-Studienkredit ist mit Blick auf die Krisenzeit bis zum 31. M?rz 2021 zinslos gestellt. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und M?rz 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausl?ndischen Studierenden wurde von Juli 2020 bis M?rz 2021 der Studienkredit ge?ffnet.

Beantragt werden kann die ?berbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens seit dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausl?ndische Studierende k?nnen seit dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bew?hrte Antragsverfahren (n?here Informationen). Grunds?tzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. M?rz 2021.

Bitte beachten Sie: Ein Darlehen bedeutet ein festgelegter Geldbetrag, der Ihnen für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird. Dies bedeutet, dass der Betrag wieder zurückgezahlt werden muss – h?ufig bereits nach 12 Monaten! 

FAQs für Promovierende

Um vermeidbare Kontakte zu reduzieren und dabei Promotionsverfahren nicht unn?tig zeitlich zu strecken, haben die Promotionsausschüsse aller drei Fakult?ten die M?glichkeit er?ffnet, Antr?ge jeglicher Art zun?chst auch digital einzureichen.

  • Antr?ge auf Annahme als Doktorand/in: Die Antr?ge auf Annahme werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen k?nnen mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

  • Antr?ge auf Einsetzen des Mentorates, Titel?nderung oder Betreuerwechsel: Diese Antr?ge k?nnen formlos an ga@uni-hohenheim.de gesendet werden. Aus der Korrespondenz muss jedoch zweifelsfrei ersichtlich sein, dass alle Beteiligten mit der ?nderung einverstanden sind.

  • Antr?ge auf Aufnahme in den Promotionsstudiengang: Für Antr?ge auf Aufnahme in den Promotionsstudiengang kann das hierfür vorgesehene Formular verwendet werden. Bitte schicken Sie Unterlagen, versehen mit den digitalen Unterschriften, als PDF-Datei an die jeweilige Fakult?t:

    - Agrarwissenschaften: agrar@uni-hohenheim.de
    - Naturwissenschaften: natur@uni-hohenheim.de
    - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: wiso_promotion@uni-hohenheim.de 

  • Antr?ge auf Er?ffnung des Promotionsverfahren: Die Antr?ge auf Er?ffnung werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen k?nnen mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Die Dissertation kann ebenfalls in der digitalen Version als ein PDF-Dokument eingereicht werden.

    Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und zusammen mit der pdf-Datei der Dissertation per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

    Für die Druckversion gilt: Wann immer m?glich, sollte die Arbeit gedruckt und gebunden werden (z. B. über eine Online-Druckerei).

Parallel zum oben beschriebenen Vorgehen müssen die im Original unterschriebenen Dokumente zu gegebener Zeit per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Die Graduiertenakademie führt den digitalen und den papierhaften Antrag zusammen. Verbindlich für die Entscheidung bleibt die papierhafte Fassung des Antrages. Bei Abweichungen entscheidet der Promotionsausschuss erneut.

Die Antr?ge auf Annahme werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen k?nnen mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

Parallel dazu müssen die im Original unterschriebenen Dokumente zu gegebener Zeit per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Die Graduiertenakademie führt den digitalen und den papierhaften Antrag zusammen. Verbindlich für die Entscheidung bleibt die papierhafte Fassung des Antrages. Bei Abweichungen entscheidet der Promotionsausschuss erneut.

Die Antr?ge auf Er?ffnung werden wie gehabt in Docata erstellt und ausgedruckt. Sowohl der Antrag auf Annahme als auch die notwendigen Anlagen k?nnen mit einer digitalen Unterschrift versehen werden. Die Dissertation kann ebenfalls in der digitalen Version als ein PDF-Dokument eingereicht werden.

Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und zusammen mit der pdf-Datei der Dissertation per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt.

Für die Druckversion gilt: Wann immer m?glich, sollte die Arbeit gedruckt und gebunden werden (z. B. über eine Online-Druckerei).

Parallel dazu müssen die im Original unterschriebenen Dokumente zu gegebener Zeit per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werde. Die Graduiertenakademie führt den digitalen und den papierhaften Antrag zusammen. Verbindlich für die Entscheidung bleibt die papierhafte Fassung des Antrages. Bei Abweichungen entscheidet der Promotionsausschuss erneut.

Die Graduiertenakademie muss mindestens 14 Tage vor der Prüfung mit dem Formular ?Terminplan“ über Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung informiert werden (zun?chst als Scan per E-Mail, sp?ter per Hauspost), damit die rechtzeitige ?ffentliche Ankündigung der Prüfung und die Bereitstellung der Prüfungsunterlagen gew?hrleistet werden k?nnen.

Für Online-Prüfungen gelten folgende fakult?tsspezifische Regelungen:

Fakult?t Agrarwissenschaften
Der Antrag auf Online-Prüfung ist per E-Mail an den Vorsitzenden des Promotions-ausschusses, Prof. Dr. Stefan B?ttinger, zu richten (boettinger@uni-hohenheim.de). Bitte nehmen Sie ga@uni-hohenheim.de ins CC.

Es kann maximal nur ein Prüfungsteilnehmer (zu prüfende Person oder einer der Prüfenden) per Videokonferenzteilnehmen. In Sonderf?llen (der externe Prüfer aus dem Ausland kann nicht anreisen und kann aus fachlichen Gründen nicht durch einen Hohenheimer Kollegen ersetzt werden; die zu prüfende Person sitzt im Ausland fest) kann jedoch eine Sondergenehmigung für mehrfache Videokonferenzteilnahme vom Promotionsausschuss ausgesprochen werden.

Fakult?t Naturwissenschaften

Die Prüfungskommission für das Promotionsverfahren und der Prüfling müssen der Durchführung der Prüfung als Online-Prüfung zustimmen. In Zweifelsf?llen entscheidet der / die Vorsitzende der Prüfungskommission.

Bitte nehmen Sie bei der ?bersendung des Terminplans per E-Mail den/die Vorsitzende/n der Prüfungskommission ins CC, damit sichergestellt ist, dass er/sie mit der Durchführung als Online-Prüfung einverstanden ist.

Fakult?t Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Der Antrag auf Online-Prüfung ist per E-Mail an die Vorsitzende des Promotions-ausschusses, Prof. Dr. Katja Schimmelpfeng, zu richten (katja.schimmelpfeng@uni-hohenheim.de)

Der Durchführung der Prüfung als Online-Prüfung muss von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zugestimmt werden. Im Antrag auf Online-Prüfung ist zu begründen, warum eine Verschiebung des Prüfungstermins keine Option darstellt. Au?erdem muss im Antrag an Prof. Schimmelpfeng erkl?rt werden, dass alle Mitglieder der Prüfungskommission mit der Online-Prüfung einverstanden sind. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind ins CC zu nehmen. Ebenso nehmen Sie bitte ga@uni-hohenheim.de ins CC.


Die aktuell gültigen Vorschriften zur Durchführung von Prüfungen sind:


Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Für Prüfungen vor Ort als auch für Online-Prüfungen sind derzeit bestimmte R?ume vorgesehen, in denen die Einhaltung der Hygienevorschrift und die technische Betreuung sichergestellt sind. Die Buchung der R?ume erfolgt durch die Verantwortlichen in den Fachgebieten.

    Für Prüfungen vor Ort sind die vorgesehenen R?ume: H?rsaal 32, H?rsaal 34 und H?rsaal 36; für Online-Prüfungen mit Videokonferenztechnik: S 10 (max. 7 Personen plus Prüfling) und Multimediaraum Alte Botanik (max. 2 Personen plus Prüfling).
  • Für Online-Prüfungen sollen als Software vorzugsweise Adobe Connect und DFNconf genutzt werden.

Aufgrund der Corona-Krise kommt es teilweise zu erheblichen Einschr?nkungen in der Arbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Durch die Verz?gerungen gelangen manche in der Qualifizierungsphase an das Ende ihrer Befristungsm?glichkeiten, die das WissZeitVG dafür bietet. Mit dem ?Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz)“ wurden unter anderem die H?chstbefristungsgrenzen in der Qualifizierungsphase verl?ngert. Das neue Gesetz trat rückwirkend zum 1. M?rz 2020 in Kraft.

Nach dem neuen § 7 Abs. 3 WissZeitVG verl?ngert sich die insgesamt zul?ssige Befristungsdauer um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverh?ltnis zum Zwecke der Qualifizierung (Befristung gem. § 2 Abs. 1 WissZeitVG) zwischen dem 1. M?rz 2020 und dem 30. September 2020 besteht. Es ist nicht erforderlich, dass das Arbeitsverh?ltnis über diesen gesamten Zeitraum besteht. Es genügt, wenn der Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt w?hrend dieses Zeitraums besteht bzw. bestanden hat.

Bestehende Vertr?ge verl?ngern sich nicht automatisch und es besteht auch kein Anspruch auf eine Verl?ngerung. Eine Verl?ngerung um diese bis zu 6 Monate bedarf eines üblichen Antrags der Einrichtung an die Abteilung Personal und Organisation.

Dies betrifft nicht befristet besch?ftigte Wissenschaftler mit einer sog. Drittmittelbefristung (Befristung gem. § 2 Abs. 2 WissZeitVG). Deren Befristungszeit orientiert sich an der Projektlaufzeit. Verl?ngert sich diese, so kann auch der befristete Vertrag verl?ngert werden.

FAQs Internationals

Alle wichtigen Dokumente finden Sie auf der Corona-Startseite ("Auf einen Blick").

Aus vielen Staaten gelten derzeit Einschr?nkungen bei der Einreise nach Deutschland. Genaue Informationen zu den derzeit geltenden Einreisebeschr?nkungen finden Sie hier.

Das Sprachenzentrum bietet auch im Wintersemester 2020/21 eine Vielzahl von Sprachkursen an. Diese finden weiterhin komplett online statt. Die Mediothek bleibt bis auf Weiteres geschlossen, auch Sprechstunden (Sekretariat, Lektorinnen, usw.) vor Ort sind derzeit nicht m?glich. Die Kurse starteten am 2. November 2020. Mehr Infos

Sp?testens bei der Einschreibung zum Wintersemester 20/21 sollten Sie diesen Nachweis vorlegen. Die Zulassung wird in diesen F?llen mit einem Vorbehalt versehen, dass Sie diesen Nachweis bis zur Einschreibung noch erbringen müssen. Geschieht dies nicht und k?nnen Sie den Nachweis bis zu diesem Termin nicht liefern, verlieren Sie die Zulassung.

Bitte haben Sie Verst?ndnis, dass bis auf Weiteres keine pers?nlichen oder telefonischen Sprechstunden mehr stattfinden k?nnen. Die Kollegen sind aber weiterhin per Email erreichbar unter degreestudents@ua.uni-hohenheim.de (für Studierende aus Nicht-EU-L?ndern) oder zsb@uni-hohenheim.de (für Studierende aus EU-L?ndern). Die ZSB hat au?erdem zum 27.4.2020 ihre telefonischen Sprechstunden wieder aufgenommen. Mehr hierzu finden Sie unter /zsb-studierende.

Lehrmaterialien sollen ab erster Nutzung im Unterricht für die Dauer des Semesters (einschlie?lich 2. Prüfungszeitraum) zur Verfügung stehen.

Die ?ffnungszeiten des Skriptenbüros finden Sie hier.

Die Verfasste Studierendenschaft sammelt derzeit alle technischen Rückmeldungen der Studierenden und versucht, die dort beschriebenen Probleme mit den jeweiligen Stellen zu beheben oder zu kl?ren. Sollten Sie ein solches Anliegen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an senat@fs-wiso.de .

Unter der Bedingung der strikten Einhaltung der Hygienebestimmungen k?nnen auch experimentelle Master- und Bachelorarbeiten (ab dem 20. April 2020) wieder fortgesetzt, begonnen oder neu vergeben werden. Grunds?tzlich gilt, dass vorerst theoretische Bachelor- und Masterthemen bevorzugt vergeben werden. Für weitere Informationen lesen Sie bitte dazu die FAQs für Studierende und Studieninteressierte (Fragen zu Prüfungen).

Für alle Angelegenheiten, die das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim betreffen (Wohnen, BAf?G, psychologische und sonstige Beratung), gehen Sie bitte auf deren Website und wenden Sie sich direkt an das Studierendenwerk.

Wer jetzt dringend einen neuen Nebenjob braucht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, für den gibt es einige Alternativen: Denn w?hrend etliche Branchen aufgrund der Corona-Pandemie ihren Service eingeschr?nkt und/oder die Arbeit eingestellt haben, gibt es etliche T?tigkeitsbereiche, in denen momentan insbesondere Studierende und Helfer, die nicht zu den Risikogruppen geh?ren, dringend zur Unterstützung gesucht werden. Versuchen Sie, sich aktiv dort zu bewerben. Der Verdienst richtet sich dabei je nach Angebot und ist zwischen Arbeitgeber und Aushilfskraft individuell zu vereinbaren (Mindestlohn als Untergrenze).

Zu den Bereichen, die aktuell einen erh?hten Personalbedarf haben, geh?ren:

Erntehelfer
Durch die Reisebeschr?nkungen fehlen in Deutschland nach aktuellem Stand etwa 300.000 Erntehelfer. Wer die Landwirtschaft unterstützen m?chte, kann sich registrieren unter: https://www.daslandhilft.de/ (Homepage leider nur auf Deutsch)

Superm?rkte, Lebensmittelgesch?fte und Drogerien
Wegen des Ansturms auf Lebensmittel und Drogerieartikel sucht die Supermarktkette Rewe und ihre Discount-Tochter Penny nach Aushilfen zur Unterstützung der Mitarbeiter. Wer hier t?tig werden m?chte, kann sich jetzt unkompliziert bewerben. M?glich ist das direkt in der Filiale: Dort sind Bewerbungsformulare erh?ltlich (Quelle).

Logistikbranche / Lieferdienste
Dadurch, dass immer mehr Menschen über das Internet bestellen und viele Superm?rkte und Restaurants ihre Kunden an der Haustür beliefern, suchen Logistikunternehmen und Paketdienste zus?tzliche Arbeitskr?fte. Die ZENJOB App (registrieren) sendet regelm??ig Stellenangebote auf das Smartphone.

https://www.daslandhilft.de/ (Seite nur auf Deutsch):
Diese Plattform wurde entwickelt, um dem Engpass an Erntehelfern in Deutschland abzuhelfen und Landwirte mit Aushilfen zusammenzubringen. Einfach registrieren

https://helpunity.eu/ (Seite auch auf Englisch):
Momentan arbeiten die Macher der Homepage an einer App, die diejenigen, die Hilfe brauchen mit denjenigen zusammenbringen will, die helfen wollen – sei es bei der Kinderbetreuung oder bei anderen Angeboten.

soliD App (nur auf Deutsch):
Zwei Studierende der 狗万app足彩 arbeiten derzeit an einer App ?soliD – solidarisches Deutschland“, die in Not geratene Landwirte und solidarische Erntehelfer zusammenbringen will, denn durch die geschlossenen Grenzen fallen ausl?ndische Saisonarbeitskr?fte aus Polen, Rum?nien und Bulgarien bis auf Weiteres aus.

Landwirtinnen und Landwirte k?nnen sich über die App kostenlos registrieren und wichtige Angaben zu Art, Umfang und Rahmenbedingungen der Arbeit machen: U.a. zu Stundenlohn, ?bernachtungs- und Abholm?glichkeiten oder zur Mindestarbeitszeit, weil sich für viele Betriebe eine Hilfst?tigkeit erst lohnt, wenn diese für einen bestimmten Zeitraum durchgeführt wird. Aber auch die Art der anzubauenden Kulturen spielt eine Rolle, um etwaige Allergien zu berücksichtigen. Bei Interesse k?nnen Studierende hier ihre Mail-Adresse hinterlegen: https://wirackern.de/

Regionale Jobangebote
finden Sie auch auf der Homepage des Welcome Center Stuttgart.

Die ZENJOB App
sendet regelm??ig unverbindlich Stellenangebote auf das Smartphone (registrieren unter https://www.zenjob.de/).

Auf https://magazin.nebenan.de oder https://www.betreut.de/ 
gibt es neben vielen ehrenamtlichen Gesuchen auch ?fter den ein oder anderen Beitrag zu finden, der eine bezahlte T?tigkeit vermittelt – sei es in der Kinderbetreuung, als Nachhilfe, Hundesitter oder andere T?tigkeiten.

Internationale Studierende haben bei der Suche nach Studierendenjobs mit gr??eren Schwierigkeiten zu k?mpfen, als dies vergleichsweise bei deutschsprachigen Studierenden der Fall ist. Die 狗万app足彩 m?chte ihre internationalen Studierenden bei diesen Bestrebungen unterstützen und stellt ihnen ein Empfehlungsschreiben des Prorektors für Internationalisierung aus, das bei potentiellen Arbeitgebern vorgelegt werden kann.

Dieses Empfehlungsschreiben wird personalisiert auf den/die Studierenden ausgestellt und kann bei Bedarf beim Akademischen Auslandsamt angefordert werden. Sollten Sie ein solches Schreiben ben?tigen, schreiben Sie bitte umgehend eine Mail an degreestudents@uni-hohenheim.de.

Normalerweise kann ein Urlaubssemester nur für Aktivit?ten beantragt werden, die einen inhaltlichen Bezug zum Studium haben. In der aktuellen Situation wird die 狗万app足彩 auch Beurlaubungen ohne Bezug zum Studium genehmigen, wenn es sich um T?tigkeiten in Bereichen handelt, in denen durch die Corona-Pandemie Unterstützung erforderlich geworden oder sinnvoll ist. Diese Regelung trifft übrigens auch zu, wenn Sie eine ehrenamtliche und unbezahlte T?tigkeit ausüben, die in Zusammenhang mit Corona steht.

Eine kurze schriftliche Bescheinigung über die T?tigkeit und den zeitlichen Umfang ist ausreichend. Fragen zur Beurlaubung beantwortet das Studiensekretariat unter: studsek@verwaltung.uni-hohenheim.de

Das Urlaubssemester wird als Hochschulsemester und nicht als Fachsemester gewertet. Bitte beachten Sie daher, dass Sie in einem Urlaubssemester keine Studienleistung erbringen k?nnen!

Ja. Ausl?ndische Studierende, die sich in ihrem Heimatland befinden und dort in Ma?nahmen zur Bek?mpfung von Corona engagiert sind, k?nnen ebenfalls ein Urlaubssemester beantragen.

Doch auch hier gilt: Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf ein Urlaubssemester eine kurze schriftliche Bescheinigung über die T?tigkeit und den zeitlichen Umfang 狗万app足彩 Die Bescheinigung sollte entweder auf Deutsch oder Englisch verfasst s狗万app足彩 Fragen zur Beurlaubung beantwortet das Studiensekretariat unter: studsek@verwaltung.uni-hohenheim.de

Ganz generell gilt: Wer krank ist sollte Arbeit und Studium ruhen lassen und sich auskurieren, um andere Universit?tsangeh?rige nicht anzustecken. In der gegenw?rtigen Lage sollte man erst recht davon absehen, sich trotz Erk?ltung o.?. an die Universit?t zu begeben.

Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, trockener Husten, St?rungen des Geschmacks- und Geruchssinns) aufweisen besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Dies gilt ebenso für mit dem Coronavirus Infizierte oder Personen, für welche eine beh?rdliche Quarant?ne angeordnet wurde.

Weitere Infos: FAQs des Landes Baden-Württemberg

Corona-Notfonds der 狗万app足彩 für internationale Vollzeit-Studierende (Nicht-EU)
Die 狗万app足彩 hat erneut einen Notfonds aufgelegt, um internationalen Studierenden, die aufgrund der Studiengebühren in H?he von 1.500 Euro ohnehin besonders belastet sind und die nun aufgrund des aktuellen ?Lock-down“ ohne eigenes Verschulden in finanzielle Not geraten sind, die Konzentration auf das Studium zu erm?glichen.

Bewerbungsberechtigt sind studiengebührenpflichtige internationale Vollzeit-Studierende aus Nicht-EWR-Staaten, die in einem regul?ren Bachelor- oder Master-Studiengang an der 狗万app足彩 eingeschrieben sind. Studierende mit Staatsbürgerschaft eines Schwellen- und Entwicklungslandes werden bevorzugt behandelt. Vorausgesetzt werden gute Studienleistungen und finanzielle Bedürftigkeit. Einzureichen sind eine Begründung der finanziellen Bedürftigkeit (max. 1 Seite) sowie ein aktueller Studienkontenauszug. Zuschüsse werden einmalig für das Wintersemester 2020/21 in H?he vorauss. 500 Euro vergeben.


BMBF ?berbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Zuschusskomponente der ?berbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bis zum Ende des Wintersemesters (bis einschlie?lich M?rz) wieder eingesetzt. Die ?berbrückungshilfe k?nnen in- und ausl?ndische Studierende beantragen. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit k?nnen zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Es ist jeweils eine Antragstellung für jeden neuen Monat m?glich. Mehr Infos

KfW-Studienkredit für Studierende in pandemiebedingter Notlage

Der KfW-Studienkredit ist mit Blick auf die Krisenzeit bis zum 31. M?rz 2021 zinslos gestellt. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und M?rz 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausl?ndischen Studierenden wurde von Juli 2020 bis M?rz 2021 der Studienkredit ge?ffnet.

Beantragt werden kann die ?berbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens seit dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausl?ndische Studierende k?nnen seit dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bew?hrte Antragsverfahren (n?here Informationen). Grunds?tzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. M?rz 2021.

Bitte beachten Sie: Ein Darlehen bedeutet ein festgelegter Geldbetrag, der Ihnen für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird. Dies bedeutet, dass der Betrag wieder zurückgezahlt werden muss – h?ufig bereits nach 12 Monaten! 

Wenn Sie Zahlungen aktuell nicht leisten k?nnen, melden Sie sich bitte aktiv bei Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Wohnungsvermietung, Ihrem Handyvertragsunternehmen, dem Rundfunkbeitrag etc. Bitten Sie um eine Stundung Ihrer Beitr?ge und ggf. um eine Mahnsperre. Sollte es Ihnen m?glich sein, k?nnten Sie anfragen, ob ein verringerter Betrag angezahlt werden kann.

Sehr zu empfehlen ist ebenfalls die FAQ-Seite des Deutschen Studentenwerks, die Rat auch für internationale Studierende mit finanziellen N?ten bereith?lt.  Die Homepage ist auf Englisch vorhanden und informiert, was zu tun ist, wenn Sie aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten mit der Miete kommen oder Ihr Zimmer vor Vertragsende kündigen müssen.

Kooperationen, Netzwerke und Gastwissenschaftler/innen (AA 1)
Studierendenmobilit?t und internationale Zulassungen (AA 2)

Die Referate des Akademischen Auslandsamtes arbeiten im Home-Office, die Mitarbeitenden sind per E-Mail erreichbar. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an per E-Mail an aaa@uni-hohenheim.de

Studierende und Wissenschaftler/innen wenden sich bitte mit ihren Fragen an die bekannten E-Mail-Adressen:

Sprachenzentrum (AA 4)
Mediothek

Das Sprachenzentrum sowie die Mediothek bleiben aktuell geschlossen. Auch Sprechstunden (Sekretariat, Lektorinnen, usw.) finden nicht statt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an spraz@verwaltung.uni-hohenheim.de

FAQs für Lehrende

Alle wichtigen Dokumente finden Sie auf der Corona-Startseite ("Auf einen Blick").

Die 狗万app足彩 für das Wintersemester sind:

  • Vorlesungsbeginn 2. November 2020
  • Vorlesungsende 13. Februar 2021

Die Bl?cke beginnen ebenfalls am 2. November 2020 und enden am 5. M?rz 2021. Die semesterbegleitenden Lehrveranstaltungen müssen in 13 statt 14 Wochen abgehalten werden, die Blockdauer von jeweils 4 Wochen pro Block wird nicht ver?ndert. Die Curricula der 狗万app足彩 werden nur in unvermeidlichen F?llen ge?ndert.

Alle Lehrveranstaltungen au?er Prüfungen, Praxisveranstaltungen sowie Zugangs- und Zulassungsverfahren müssen in allen Semestern online stattfinden. Dies ist eine rechtliche Vorgabe durch die Corona-Verordnung und somit bindend. Die Regelung gilt vorerst bis 31. Januar 2021.

S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss. Unaufschiebbare T?tigkeiten, die der akademischen Ausbildung dienen, begründen nun aber auch in den Zeiten der erweiterten Ausgangsbeschr?nkung zwischen 20 Uhr und 5 Uhr eine Ausnahme. Das Kriterium ?unaufschiebbar“ ist jedoch sehr restriktiv zu verstehen.

Bei Pr?senz-Veranstaltungen ist der Mindestabstand einzuhalten. Die Anwesenheit wird dokumentiert, das Hygienekonzeptes wird überall umgesetzt und dies auch überwacht.

Was im Einzelnen bei der Durchführung von Lehrveranstaltungen zu beachten ist, erl?utern

Die Datenerfassung der anwesenden Personen erfolgt bei Zutritt in den H?rsaal über die QR-Codes, die bereits angebracht sind.

Webseiten mit wichtigen Informationsmaterial zur digitalen Lehre

Checklisten zur digitalen Lehre

ILIAS Kurs Anleitungen online Lehre

Selbstlernkurse der Arbeitsstelle Hochschuldidaktik (für Lehrende kostenlos)

Unterstützungsangebote im Mediendidaktikprogramm Arbeitsstelle Hochschuldidaktik (1. Jahresh?lfte 2021)

Weiterbildungsprogramm des HDZ für das Jahr 2021

Individuelle Beratungsangebote im Themenbereich Mediendidaktik

Hinsichtlich der Verfügbarkeit von digitalen Lehrunterlagen wird den Lehrenden empfohlen:

  • Upload der Lehrmaterialien nach Stundenplan.
  • Upload der Lehrmaterialien muss datensparsam erfolgen.
  • Die Speicherung der digitalen Lehrmaterialien sollte in den Universit?ten erfolgen (nicht bei Youtube), da nur aus den Universit?ten via BelWü eine ad?quate Netzleistung zu erwarten ist.
  • Die Unterlagen sollen ab erster Nutzung im Unterricht für die Dauer des Semesters (einschlie?lich 2. Prüfungszeitraum) zur Verfügung stehen.
  • Generell gilt: Digitale Lehre muss, wenn immer m?glich, asynchron und unter Nutzung aller Tools für digitale Lehre stattfinden.
  • Bitte für die Unterlagen keinen Passwortschutz verwenden; die Passw?rter sind u.U. schwer zu kommunizieren.

Durch asynchrones, vorzeitiges Erstellen der digitalen Angebote beugen zudem die Dozenten dem Fall vor, dass sie ihre Lehrveranstaltungen aufgrund einer eigenen Quarant?ne nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt anbieten k?nnen. So wird auch seitens der Dozenten der Lehrbetrieb im Sommersemester gesichert.

Aktuelle und gem?? Prüfungsordnung bindende Informationen zu den Modulen und Lehrveranstaltungen werden über ILIAS bereitgestellt. Verantwortlich hierfür sind die jeweiligen Modulverantwortlichen. Aufgrund des rein digitalen Unterrichtes wird empfohlen, Passw?rter für Lehrunterlagen über ILIAS sofort zug?ngig zu machen oder vorzugsweise keinen Passwortschutz einzuführen.

Das Sprachenzentrum bietet auch im Wintersemester 2020/21 eine Vielzahl von Sprachkursen an. Diese finden weiterhin komplett online statt. Die Mediothek bleibt bis auf Weiteres geschlossen, auch Sprechstunden (Sekretariat, Lektorinnen, usw.) vor Ort sind derzeit nicht m?glich. Die Kurse starteten am 2. November 2020. Mehr Infos

Die Prüfungszeitr?ume finden Sie bei den Semesterterminen: Mehr Infos

Mündliche Prüfungen k?nnen unter Gew?hrleistung des Infektionsschutzes stattfinden. Aktuell sind mündliche Prüfungen mit bis zu 4 Prüflingen vor Ort erlaubt. Sie sollten in speziell eingerichteten Prüfungsr?umen stattfinden. S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss.

Detaillierte Informationen zur Durchführung von mündlichen Prüfungen vor Ort sind der Handreichung mündliche Prüfungen zu entnehmen.

Derzeit sind alle schriftlichen Prüfungen unter Einhaltung des Hygienekonzeptes erlaubt. Sie sollen in speziell dafür eingerichteten Prüfungsr?umen stattfinden. Details zur Durchführung sind der Handreichung Gruppenprüfungen und Klausureinsichten zu entnehmen. Schriftliche Kleinstprüfungen mit bis zu 5 Personen (inkl. Prüfer) k?nnen weiter wie bisher selbstorganisiert in eigener Verantwortung im eigenen Fachgebietsraum durchgeführt werden.

S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss.

Umfassende Online-Prüfungen sind absehbar mit gro?en Schwierigkeiten verbunden. So existieren derzeit kaum rechtskonforme M?glichkeiten zur Online Prüfung. Daher ist – wo m?glich und vertretbar - ein Wechsel des Prüfungsformates innerhalb der bestehenden M?glichkeiten und/oder die rechtskonforme Einführung digitaler Prüfungsformate anzustreben. Das neue Format muss die vom Studiengang geforderten fachlichen Kenntnisse und Kompetenzen der Studierenden in vergleichbarer Weise erfassen.

Alle ?nderungen des Prüfungsformats werden in Modulübersichten in der Lehrveranstaltungsbeschreibung aktualisiert, gegebenenfalls - bei wesentlichen ?nderungen - von Studienkommission/Studiendekan und – wenn n?tig – auch vom Dekan genehmigt. Eine Beratung hinsichtlich des Vorliegens einer wesentlichen ?nderung kann bei der Stabsstelle Weiterentwicklung der Lehre (WL@uni-hohenheim.de) angefragt werden.

Eine ?nderung des Prüfungsformats muss den Studierenden sp?testens 3 Wochen vor der Prüfung bekanntgegeben werden.

Für alle eingeschriebenen Studierenden wurden die folgenden Fristen für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 um jeweils ein Semester verl?ngert:

  • Orientierungsprüfung
  • Zwischenprüfung
  • Studienabschluss

Wer also im Sommersemester schon eingeschrieben war erh?lt zwei Semester Fristverl?ngerung; wer nur im Wintersemester eingeschrieben ist, erh?lt ein Semester Fristverl?ngerung für die oben genannten Fristen.

Nicht-Lehrveranstaltungen k?nnen unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz stattfinden. Die jeweilige Veranstaltungsleitung verantwortet die Umsetzung der Vorgaben aus dem Rahmenhygienekonzept und den weiteren Leitlinien der 狗万app足彩. S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss. Details zur Planung und Durchführung finden Sie in der Handreichung Nicht-Lehrveranstaltung.

Die Zentral- und die Bereichsbibliothek sind seit dem 16.12.20 aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen.

Seit 11.1.2021 ist jedoch die Ausleihe von Medien (Bestell- und Abholservice) im Rahmen der Hygienekonzepte wieder m?glich, also die Abholung bestellter Medien und die Rückgabe. Insbesondere die Ausgabe der Medien muss innerhalb fester Zeitfenster organisiert werden, um Schlangenbildung zu vermeiden. Genaue Infos finden Sie auf den Seiten des KIM.

Weiterhin NICHT m?glich ist die Nutzung von Leses?len oder Lernr?umen.

Für Fragen erreichen Sie die Bibliotheken per E-Mail: kim-bib@uni-hohenheim.de

FAQs für Besch?ftigte

Die 狗万app足彩 arbeitet seit 1.11.2020 im ?Pr?senzbetrieb – On Campus UND digital“. Das Vorgehen bezüglich Home-Office entspricht formal dem in Vor-Corona-Zeiten, wonach Home-Office entsprechend der Dienstvereinbarung Telearbeit im Umfang von bis zu 50% der regelm??igen individuellen Arbeitszeit beantragt werden. Bitte reichen Sie den ?Antrag auf Einrichtung oder Verl?ngerung eines Heimarbeitsplatzes“ bei der Personalabteilung 狗万app足彩

Wichtiger Hinweis: Es gelten wegen der Corona-Pandemie gro?zügige Ausnahmeregelungen bezüglich der Begrenzung der Home-Office-Zeit auf 50%. Die Universit?tsleitung bittet ausdrücklich darum, diese zu nutzen – bitte setzten Sie sich direkt oder über ihre Vorgesetzte mit der Leitung der Personalabteilung in Verbindung.

Die ausgedehnte Rahmenarbeitszeit von 5 bis 22 Uhr gilt für Home-Office, vor Ort bleibt es bei der Regelung der Dienstvereinbarung für die Arbeitszeit der Besch?ftigten von 7 bis 19 Uhr.

Besch?ftigte:
Wer wegen Corona ein Kind oder ein erwachsenes Kind mit Behinderung zu betreuen hat, ohne selbst erkrankt zu sein, kann im Home-Office arbeiten oder ein Zeitguthaben abbauen. Wenn dies nicht (mehr) m?glich ist, k?nnen Sie unbezahlten Urlaub nehmen. M?glicherweise haben Sie dann Anspruch auf eine Entsch?digungen des Verdienstausfalls. Das gilt für die Zeiten, in denen die Schule oder Kita sonst offen w?re, also nicht in Schlie?- oder Ferienzeiten, sowie nur für Kinder bis 12 Jahre. Bitte wenden Sie sich an die Leitung der Personalabteilung.

N?here Informationen dazu finden Sie in den FAQs des Landesregierung.

Der Bund hat au?erdem angekündigt, zehn zus?tzliche Tage Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil bzw. 20 Tage für Alleinerziehende gew?hren zu wollen. Dieser Anspruch soll auch für die Betreuung von Kindern zu Hause gelten, wenn Schulen und Kitas wegen der Pandemie geschlossen sind.

Studierende im Abschlussjahr
Die Notbetreuung für Kinder wurde zum 11.1.2021 ausgeweitet: Auch alle Studierenden, die ihren Abschluss im Jahr 2021 anstreben, k?nnen sie nun in Anspruch nehmen.

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt grunds?tzliche wieder wie ?vor Corona“.

An der 狗万app足彩 gilt auf dem gesamten Campusgel?nde Maskenpflicht – wobei es jedoch Ausnahmen gibt.

Für alle Personen gilt:

Abgelegt werden darf die Maske w?hrend des Essens und Trinkens (beispielsweise kurz w?hrend Prüfungen) und im Au?enbereich, wenn der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann. Die 狗万app足彩 schildert bestimmte ?Brennpunkte“ aus, an denen die Maskenpflicht explizit angeordnet ist. Das ist insbesondere am wichtigsten Hohenheimer Knotenpunkt, im Bereich zwischen Bio-Geb?ude / Audimax / Mensa der Fall, ebenso auch in den Wartebereichen vor den Geb?uden. Die Maskenpflicht gilt zus?tzlich zum Mindestabstand von 1,5 Metern.

Für Studierende gilt:
Die Maskenpflicht gilt auch in Vorlesungen, in Prüfungen, an Lernpl?tzen in der Bibliothek und in noch auszuweisenden Lernr?umen – sie gilt jedoch nicht bei  mündlichen Prüfungen, da es hier auf einen Gesamteindruck ankommt.

Für Lehrende gilt:
Allgemeine Maskenpflicht, au?er w?hrend Sie an Ihrem Platz im H?rsaal vor der Gruppe stehen. Denn dort ist bereits ein gr??erer Abstand vorgesehen und durch Markierungen am Boden gekennzeichnet, zudem würde die Sprachverst?ndlichkeit mit Maske zu sehr leiden.

Für alle Besch?ftigten und Forschenden gilt:

Keine Maskenpflicht an Ihrem eigenen Arbeitsplatz, insbesondere wenn Sie allein im Raum sind, aber auch bei mehreren Personen im Raum auf der Basis der gültigen Gef?hrdungsbeurteilung. Befindet sichder Arbeitsplatz in einem Bereich, wo Publikumsverkehr m?glich ist (z.B. Sekretariat, Gesch?ftszimmer, Paketausgabe, Werkst?tten), besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn Besuchervor Ort sind, selbst wenn die Abst?nde eingehalten werden.

Bei Besprechungen, Bewerbungsgespr?chen, Schulungen etc. darf w?hrend des Sprechens die Maske abgenommen werden, solange der Abstand von 3 m face-to-face zu anderen gewahrt ist. Es wird jedoch empfohlen, hierauf weitestgehend zu verzichten,

Auf Dienstfahrten gilt für alle Insassen au?er dem Fahrer Maskenpflicht.
Auch weiterhin gilt natürlich: Personen mit entsprechendem Attest sind generell von der Maskenpflicht befreit.

Für jeden Besch?ftigten hat die Universit?t bereits jeweils zwei Community-Masken beschafft und verteilt. Zur künftigen Bereitstellung von Masken, etwa auch für neue Besch?ftigte, werden in Kürze Informationen auf der Webseite des Campusservice bereitstehen. Studierenden darf die Universit?t leider keine Masken zur Verfügung stellen, sie müssen ihre eigenen Masken mitbringen.

Unter Einhaltung des Rahmenhygienekonzepts sind Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen m?glich. Alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind untersagt. Veranstaltungen, die auf mehrere H?rs?le aufgeteilt werden, dürfen insgesamt nicht mehr als 100 Teilnehmende umfassen, wenn sich die Personengruppen z.B. in den Pausen mischen. S?mtliche in Pr?senz stattfindenden Veranstaltungen und Prüfungen sollen zwischen 7 und 19 Uhr stattfinden, damit niemand w?hrend der Ausgangssperre unterwegs sein muss.

Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen müssen der Universit?t angezeigt werden, wofür ein Anzeigeformular zur Verfügung steht. Das soll Sie in Ihrer Verantwortung unterstützen: Denn jeder, der eine Veranstaltung abh?lt, ist laut Corona-Verordnung dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Formular dient daher auch als Erinnerungsstütze dafür, welche Vorgaben es gibt. Nicht angezeigt werden müssen Veranstaltungen mit bis zu 20 Teilnehmenden, etwa interne Veranstaltungen oder Arbeiten mit Externen.

Aufgrund der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst dürfen die Hochschulgeb?ude ?nur zu Zwecken der Hochschule genutzt werden“. Veranstaltungen, für die dies nicht gilt, sind daher untersagt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an corona-veranstaltungen@verwaltung.uni-hohenheim.de.

Veranstaltungen sind au?erdem nur erlaubt, wenn feste Sitzpl?tze zugewiesen sind, d.h. keine Stehempf?nge, Selbstbedienungs-Buffets, o.?. Alle Pausen sind entweder am Sitzplatz oder im Freien zu verbringen, wobei der Veranstalter Abstandsgebot und Maskenpflicht kontrollieren muss. Bei Nicht-Einhaltung ist die Veranstaltung abzubrechen. Pausen in Foyers sind nicht erlaubt.

  • Preisverleihungen, Ehrungen, Zeugnisübergaben etwa k?nnen also mit entsprechendem Hygienekonzept und festen Sitzpl?tzen im kleinen Rahmen stattfinden.
  • Führungen über den Campus im Freien sind erlaubt. Auch hier muss der Veranstalter die Einhaltung des Abstandsgebots und der Maskenpflicht kontrollieren und bei Nicht-Einhaltung die Führung abbrechen.
  • Feiern, etwa Geburtstagsfeiern, Promotionsfeiern oder gemütliches Beisammensein, bleiben verboten.

Auch w?hrend der Veranstaltung gilt durchgehend Maskenpflicht. Um die Sprachverst?ndlichkeit zu gew?hrleisten, darf w?hrend des Sprechens die Maske kurz abgenommen werden. Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m und die Hygieneanforderungen (H?ndehygiene, Nies- und Hustetikette, Reinigung von Kontaktfl?chen, Lüftung der R?ume) sind einzuhalten, zudem gilt und ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Ansteckungsverd?chtige.

Notwendig ist au?erdem eine Datenerhebung aller Anwesenden, um gegebenenfalls m?gliche Infektionswege nachvollziehen zu k?nnen. Dafür stehen verschiedene Formulare zur Teilnehmerdokumentation zur Verfügung ("Auf einen Blick"). Es wird jedoch empfohlen, für alle Veranstaltungen die Erfassung über die raumspezifischen QR-Codes vorzunehmen.

Unterstützung für Ihre Veranstaltung finden Sie in der entsprechenden Handreichung (ebenfalls unter "Auf einen Blick" zu finden).

Ein Verbot von Dienst- oder Privatreisen besteht nicht. Es sind aber bestimmte Punkte zu beachten und vorab mit den Vorgesetzten abzustimmen:

Bezüglich Dienstreisen empfiehlt die Universit?t weiterhin nachdrücklich, nicht ins Ausland zu reisen sowie Inlandsreisen auf das N?tigste zu reduzieren.

Im Fall von Privatreisen steht es jedem Mitarbeiter grunds?tzlich frei zu reisen, auch in Risikogebiete bzw. in Gebiete, die erst w?hrend des dortigen Aufenthalts zu einem solchen werden.

Dabei ist aber Folgendes zu beachten:
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet vor einer Reise mit den Vorgesetzten abzukl?ren, wie die Erledigung der Arbeit nach der Rückkehr sichergestellt werden kann (Home-Office), wenn sie nach ihrer Rückkehr eine Quarant?ne einhalten müssen. Beachten Sie bitte die aktuellen Bestimmungen zur Quarant?ne- und Testpflicht für Ein- und Rückreisende nach Baden-Württemberg (FAQs der Landesregierung). Dabei gilt im Einzelnen:

Bei Reisen in ein Risikogebiet muss im Anschluss an die Reise u.U. eine Quarant?ne eingehalten werden. Wenn in dieser Zeit Home-Office m?glich ist, erhalten die Mitarbeiter ihr Entgelt. Wenn kein Home-Office m?glich ist, kann ein Gleitzeitguthaben oder weiterer Urlaub eingesetzt werden. Ist auch dies nicht m?glich, erhalten die Mitarbeiter kein Entgelt und in der Regel auch keine Entsch?digung nach dem Infektionsschutzgesetz. Bitte wenden Sie sich für Einzelfragen an die Leitung der Personalabteilung.

Bei Reisen in ein Gebiet, das bei Reiseantritt noch nicht als Risikogebiet eingestuft war, aber innerhalb von 10 Tagen vor Rückkehr als solches eingestuft wurde, besteht ebenfalls die Quarant?ne-Verpflichtung. Wenn in dieser Zeit Home-Office m?glich ist, erhalten die Mitarbeiter ihr Entgelt. Wenn keine Home-Office m?glich ist, bitten wir Sie ebenfalls ihr Gleitzeitguthaben abzubauen. Sollte dies nicht m?glich sein, besteht grunds?tzlich anstelle des Entgelts ein Anspruch auf Entsch?digung nach dem Infektionsschutzgesetz – bitte wenden Sie sich zu Kl?rung der Folgefragen an die Personalabteilung.

Wichtig ist in diesen F?llen, dass keine Quarant?ne-Verpflichtung besteht, wenn Sie ein ?rztliches Zeugnis vorlegen, wonach keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen (bei Einreise nicht ?lter als 48h). Das ?rztliche Zeugnis muss sich dabei auf einen Corona-Test stützen.

Ganz generell gilt: Wer krank ist sollte Arbeit und Studium ruhen lassen und sich auskurieren, um andere Universit?tsangeh?rige nicht anzustecken. In der gegenw?rtigen Lage sollte man erst recht davon absehen, sich trotz Erk?ltung o.?. an die Universit?t zu begeben.

Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, trockener Husten, St?rungen des Geschmacks- und Geruchssinns) aufweisen besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Dies gilt ebenso für mit dem Coronavirus Infizierte oder Personen, für welche eine beh?rdliche Quarant?ne angeordnet wurde.

Weitere Infos: FAQs des Landes Baden-Württemberg

Mensa
Entsprechend der Corona-Verordnung musste das Studierendenwerk zum 2.11.2020 die Mensa erneut schlie?en.

Cafeteria
Die Cafeteria bietet Snacks und Getr?nke ?to-go“ an. Das Betreten der Cafeterien ist nur mit Mund-und-Nasenschutz sowie unter Einhaltung der g?ngigen Abstandsregeln erlaubt. Die Bezahlung erfolgt ausschlie?lich kontaktlos per Chipkarte.

?ffnungszeiten:

  • Montags bis freitags 9-13:30 Uhr

FAQs für die ?ffentlichkeit

Der ?ffentlichkeit ist derzeit kein Zutritt zu Universit?tsgeb?uden, Museen, Sammlungen etc. m?glich. Aush?nge an den Geb?uden informieren darüber. Auch Führungen finden im Augenblick nicht statt, und beispielsweise die Weiterbildungsangebote der Landesanstalten müssen vorerst ausfallen. Auch die Gew?chsh?user bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Universit?t bittet für die Ma?nahmen um Verst?ndnis.

Die Gew?chsh?user sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Hohenheimer G?rten bleiben bis auf weiteres ge?ffnet. Gruppen bis zu 10 Personen sind willkommen, gr??ere Gruppen sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Gruppen dar, die sich aus maximal 2 Haushalten zusammensetzen.

Bitte halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht, wenn Sie den Abstand nicht einhalten k?nnen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen k?nnen.

Die Zentral- und die Bereichsbibliothek sind seit dem 16.12.20 aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen.

Seit 11.1.2021 ist jedoch die Ausleihe von Medien (Bestell- und Abholservice) im Rahmen der Hygienekonzepte wieder m?glich, also die Abholung bestellter Medien und die Rückgabe. Insbesondere die Ausgabe der Medien muss innerhalb fester Zeitfenster organisiert werden, um Schlangenbildung zu vermeiden. Genaue Infos finden Sie auf den Seiten des KIM.

Weiterhin NICHT m?glich ist die Nutzung von Leses?len oder Lernr?umen.

Für Fragen erreichen Sie die Bibliotheken per E-Mail: kim-bib@uni-hohenheim.de

Allgemeine FAQs zu Corona

Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, trockener Husten, St?rungen des Geschmacks-und Geruchssinns) aufweisen besteht ein Zutritts-und Teilnahmeverbot. Dies gilt ebenso für mit dem Coronavirus Infizierte oder Personen, für welche eine beh?rdliche Quarant?ne angeordnet wurde.

Die Besch?ftigten und Studierenden sind verpflichtet, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn, Lehrveranstaltungs-oder Prüfungsbeginnzu prüfen. Bei Verdacht auf Covid-19-Erkrankung informieren Besch?ftigte unverzüglich ihre Vorgesetzten und Studierende ihre Studienbetreuer/innen sowie zus?tzlich direkt die Arbeitssicherheit (arbeitsschutz@uni-hohenheim.de, Tel: 0711 459 22975).

Wichtig ist auch die universit?tsinterne Informationsweitergabe bei Verdacht auf Covid-19-Infektion. Die Vorgesetzten sind verpflichtet, die Arbeitssicherheit bei Benachrichtigungen einzubeziehen, wenn ihre Mitarbeiter infiziert sind oder mit einer infizierten Person Kontakt hatten. Die Arbeitssicherheit verfolgt die universit?tsinterne Infektionskette und veranlasst entsprechende Ma?nahmen wie z.B. Desinfektionsma?nahmen.

Für infizierte Personen besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Bei Verdacht auf Covid-19-Erkrankung informieren Besch?ftigte unverzüglich ihre Vorgesetzten und Studierende ihre Studienbetreuer/innen sowie zus?tzlich direkt die Arbeitssicherheit (arbeitsschutz@uni-hohenheim.de, Tel: 0711 459 22975).

Wichtig ist auch die universit?tsinterne Informationsweitergabe bei Verdacht auf Covid-19-Infektion. Die Vorgesetzten sind verpflichtet, die Arbeitssicherheit bei Benachrichtigungen einzubeziehen, wenn ihre Mitarbeiter infiziert sind oder mit einer infizierten Person Kontakt hatten. Die Arbeitssicherheit verfolgt die universit?tsinterne Infektionskette und veranlasst entsprechende Ma?nahmen wie z.B. Desinfektionsma?nahmen.

Was müssen Lehrende beachten bei Rückmeldung über positive Testung seitens einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers einer Lehrveranstaltung?

  1. Geben Sie der infizierten Person weiter, dass er/sie sich an die Arbeitssicherheit (arbeitsschutz@uni-hohenheim.de) wenden soll zur Nachverfolgung der internen m?glichen Kontakte.
  2. Kl?ren Sie, welche Ihrer Lehrveranstaltungen betroffen sind, und überlegen Sie für sich, ob das Hygienekonzept dabei wirklich konsequent eingehalten wurde:

    • Ja, Hygienekonzept wurde eingehalten: Lehrveranstaltung weiterhin in Pr?senz stattfinden.
    • Nein, Hygienekonzept wurde nicht konsequent eingehalten: Bitte nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Arbeitssicherheit (arbeitsschutz@uni-hohenheim.de) auf.

  3. Die offizielle Information an die Teilnehmenden zum weiteren Verfahren in diesem Infektionsfall erfolgt – falls erforderlich – immer über die Gesundheits?mter. ABER: Aus Gründen der Fürsorge bitten wir Sie, die Kursmitglieder ebenfalls vorsorglich über den Infektionsfall zu informieren.
  4. Bitte informieren Sie in jedem Fall die Arbeitssicherheit und teilen Sie ihr mit, welcher Kurs an welchem Tag betroffen ist.

An der 狗万app足彩 gilt auf dem gesamten Campusgel?nde Maskenpflicht – wobei es jedoch Ausnahmen gibt.

Für alle Personen gilt:

Abgelegt werden darf die Maske w?hrend des Essens und Trinkens (beispielsweise kurz w?hrend Prüfungen) und im Au?enbereich, wenn der Mindestabstand sicher eingehalten werden kann. Die 狗万app足彩 schildert bestimmte ?Brennpunkte“ aus, an denen die Maskenpflicht explizit angeordnet ist. Das ist insbesondere am wichtigsten Hohenheimer Knotenpunkt, im Bereich zwischen Bio-Geb?ude / Audimax / Mensa der Fall, ebenso auch in den Wartebereichen vor den Geb?uden. Die Maskenpflicht gilt zus?tzlich zum Mindestabstand von 1,5 Metern.

Für Studierende gilt:
Die Maskenpflicht gilt auch in Vorlesungen, in Prüfungen, an Lernpl?tzen in der Bibliothek und in noch auszuweisenden Lernr?umen – sie gilt jedoch nicht bei  mündlichen Prüfungen, da es hier auf einen Gesamteindruck ankommt.

Für Lehrende gilt:
Allgemeine Maskenpflicht, au?er w?hrend Sie an Ihrem Platz im H?rsaal vor der Gruppe stehen. Denn dort ist bereits ein gr??erer Abstand vorgesehen und durch Markierungen am Boden gekennzeichnet, zudem würde die Sprachverst?ndlichkeit mit Maske zu sehr leiden.

Für alle Besch?ftigten und Forschenden gilt:

Keine Maskenpflicht an Ihrem eigenen Arbeitsplatz, insbesondere wenn Sie allein im Raum sind, aber auch bei mehreren Personen im Raum auf der Basis der gültigen Gef?hrdungsbeurteilung. Befindet sichder Arbeitsplatz in einem Bereich, wo Publikumsverkehr m?glich ist (z.B. Sekretariat, Gesch?ftszimmer, Paketausgabe, Werkst?tten), besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn Besuchervor Ort sind, selbst wenn die Abst?nde eingehalten werden.

Bei Besprechungen, Bewerbungsgespr?chen, Schulungen etc. darf w?hrend des Sprechens die Maske abgenommen werden, solange der Abstand von 3 m face-to-face zu anderen gewahrt ist. Es wird jedoch empfohlen, hierauf weitestgehend zu verzichten,

Auf Dienstfahrten gilt für alle Insassen au?er dem Fahrer Maskenpflicht.
Auch weiterhin gilt natürlich: Personen mit entsprechendem Attest sind generell von der Maskenpflicht befreit.

Für jeden Besch?ftigten hat die Universit?t bereits jeweils zwei Community-Masken beschafft und verteilt. Zur künftigen Bereitstellung von Masken, etwa auch für neue Besch?ftigte, werden in Kürze Informationen auf der Webseite des Campusservice bereitstehen. Studierenden darf die Universit?t leider keine Masken zur Verfügung stellen, sie müssen ihre eigenen Masken mitbringen.